Gerechnet und doch nicht zu erreichen: der Wärmebedarf.

Die EnEV gibt für den Energieverbrauch eines Hauses lediglich einen Mindeststandard vor. Es gibt aber zum Beispiel von der KfW-Bank über zinsgünstige Kredite und Zuschüsse Anreize, den Dämmstandard zu verbessern um dadurch den Energieverbrauch zu senken. Diese sind von Kriterien abhängig, z.B. die Programme KfW60 oder KfW40, was den zulässigen Verbrauch auf 60 bzw. 40 kWh/qm/a begrenzt, bzw. derzeit die Programme KfW70 und KfW55, wobei der Verbrauch gegenüber dem EnEV-Standard auf maximal 55 bzw. 70 % beschränkt werden muss.

Zum Erreichen der Fördergrenzen wird der Energieverbrauch berechnet und unter Ausnutzung von verschiedenen Einflussfaktoren auf die gewünschte Grenze getrimmt. Dieser berechnete Wert ist nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch gleichzusetzen, sondern wie die Jahresarbeitszahl eine Kennzahl!

Je nachdem, in wie weit die Parameter zur Berechnung gedehnt wurden, wird der spätere Verbrauch des Hauses natürlich höher ausfallen. Zudem wird manchmal die angesetzte Dämmung nicht ausgeführt, sondern durch günstigeres Material ersetzt oder es werden einfach nur Mängel bei der Ausführung gemacht. Die Folge sind ein höherer Verbrauch, oft verbunden mit höheren Systemtemperaturen für die Heizung, die notwendig werden. Und das schlägt dann wiederum auf die Jahresarbeitszahl durch.