Traue keinem, der Wärme zählt.
Das BAFA schreibt zur Feststellung der Jahresarbeitszahl den Einsatz eines Wärmemegenzählers vor. Es werden aber keine Anforderungen an den Wärmemengenzähler gestellt, je nachdem wie die Auslegung oder Technik gewählt wird, können teils erheblich Abweichungen vorkommen.
- Die richtige Dimensionierung an den Volumenstrom ist wichtig. Fällt der Wärmemengenzähler zu klein oder zu groß aus, arbeitet er nicht in dem für ihn vorgesehen Durchflußbereich und liefert falsche Werte.
- Ein Wärmemenegenzähler mit Flügelrad ist relativ ungenau, so können zum Beispiel geringe Durchflussmengen nicht detektiert werden. Der Einsatz eines Wärmemengenzählers mit Ultraschall ist wesentlich genauer. Durch den Wiederstand des Flügelrades steigt der Druckabfall und muss über Mehrleistung der Zirkulationspumpe kompensiert werden. Die geht zwar nicht in die Jahresarbeitszahl ein, schlägt aber bei den Stromkosten zu Buche.
Leider sind die Kosten für einen genauen Wärmemengenzähler teils so hoch, dass von der Fördersumme kaum mehr etwas überbleibt. Trotzdem sollte der Wärmemengenzähler sorgfältig ausgewählt und angepasst werden. Bei einer schlechten Jahresarbeitszahl muss auch der Wärmemengenzähler im Ausschlußverfahren als mögliche Ursache betrachtet werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Jahresarbeitszahl über Drücke im Kältemittelkreislaufes und über die vom Hersteller mitgeteilten Verdichterkennlinien zu bestimmen.